Wie setzt sich das Hausgeld zusammen?
Die Höhe des Hausgeldes wird im Wirtschaftsplan, der von der Gemeinschaft beschlossen werden muss, festgelegt. Die Höhe ist dann in der Regel so lange gültig, bis ein neuer Wirtschaftsplan beschlossen wird.
Die Höhe des Hausgeldes wird im Wirtschaftsplan, der von der Gemeinschaft beschlossen werden muss, festgelegt. Die Höhe ist dann in der Regel so lange gültig, bis ein neuer Wirtschaftsplan beschlossen wird.
Die Hausgeldzahlungspflicht eines Verkäufers endet mit dem Eintrag des Käufers als Eigentümer in das Grundbuch. (BGH vom 01.12.1988 (AZ: V ZB 10/88))
Erst mit der Beschlussfassung der Eigentümerversammlung über die Jahresabrechnung werden die Guthaben und die Nachzahlungen fällig und im Anschluss ausgezahlt oder angefordert.
Eine Abrechnung muss von der Gemeinschaft auf der ordentlichen Eigentümerversammlung beschlossen werden. Mit Beschluss wird der Abrechnungsbetrag fällig gestellt.